Eg-sicherheitsdatenblatt

Version 008
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zum Produkt
Handelsname:

Lieferant:
AUG. HEDINGER GmbH & Co.
Heiligenwiesen 26
D-70327 Stuttgart
Tel.: 0711/402050
Notfallauskunft:
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ) Erfurt Tel.: 0361 / 730 730
c/o Klinikum Erfurt, Nordhäuser Str. 74, 99089 Erfurt

2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

Chem. Gruppen-Bezeichnung:

3 Mögliche Gefahren
Gefahren für die menschliche Gesundheit: Führt bei hohen Dampfkonzentrationen zur Bewußtlosigkeit. Reizt die Augen. Langanhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut entfetten und zu Hautentzündungen (Dermatits) führen. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. Annex 1 − Stoff in Überarbeitung durch die EG−Kommission.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Übelkeit, Bewußtlosigkeit, Trockene Haut. Reizwirkung auf Haut, Augen und Atmungs-organe. Betroffenen an die frische Luft bringen. Augen mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Reizung Arzt aufsuchen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wasser zu trinken geben, aber nur, wenn der Patient bei Bewußtsein ist. Wenn keine rasche Erholung eintritt, Arzt hinzuziehen ! Langanhaltende oder wiederholte Exposition kann Hautent-zündung (Dermatitis) verursachen. Verursacht Depression des Zentralnervensystems. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid. Dämpfe sind schwerer als Luft und verbreiten sich am Boden. Entzündung über größere Entfernung möglich. Alkoholbeständiger Schaum, Sprühwasser oder Wassernebel. Trockenlöschpulver, Kohlendioxid, Sand oder Erde sind nur bei kleinen Bränden einsetzbar. Schutzausrüstung: Vollschutzanzug und Preßluftatemschutzgerät Sonstige Angaben: Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Version 008
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gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Dämpfe nicht ein-atmen. Offene Flammen auslöschen. Zündquellen entfernen. Nicht rauchen ! Funken vermeiden. Alle Personen, deren An-wesenheit nicht erforderlich ist, aus dem Gefahrengebiet ent-fernen. Vorsichtsmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Lecks schließen, möglichst ohne ein persön-liches Risiko einzugehen. (Details siehe Abschnitt 8), PVC-Overall mit Kapuze, Sicherheitsstiefel aus Gummi, knielang tragen. Vollmaske mit Filterbüchse für organische Dämpfe und Partikel tragen. In unbelüfteten Räumen Kreislaufatemschutzgerät tragen. von Wasser und Boden verhindern. Eindringen in das Abwassersystem, in Flüsse oder Oberflächengewässer durch Errichten von Sperren aus Sand bzw. Erde oder durch andere geeignete Absperrmaßnahmen verhindern. Maßnahmen nach Verschütten: – kleine Mengen Mit Sand, Erde oder saugfähigem Material aufnehmen bzw. eindämmen. In einen gekennzeichneten und verschließbaren Behälter überführen und anschließend sicher deponieren. Undichte Behälter in ein gekennzeichnetes Faß oder Bergungs-faß hineinstellen. Verunreinigte Oberfläche mit Reinigungsmittel säubern. Waschflüssigkeit als Sondermüll behandeln. Zwecks Aufarbeitung oder Deponie in einen gekennzeichneten, verschließbaren Behälter überführen. Behandlung von Rückständen wie beim Verschütten kleiner Mengen. Explosionsgefahr. Feuerwehr und Wasserschutzbehörden in-formieren, wenn die Flüssigkeit in die Kanalisation eindringt. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Kapitel 13 für Hinweise zur Entsorgung beachten.
7 Handhabung und Lagerung

Handhabung:
Längeren oder wiederholten Kontakt mit Haut vermeiden. Dämpfe, Sprühnebel, Nebel nicht einatmen. Alle offenen Flammen auslöschen, Zündquellen beseitigen, Funkenbildung vermeiden. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Alle Vorrichtungen erden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Verarbeitungstemperatur: Umgebungstemperatur. Lagerung: Behälter fest verschlossen halten und an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von direkter Sonneneinstrahlung und anderen Wärme- oder Zündquellen fernhalten. Im Lagerbereich nicht rauchen. Lagertemperatur: Umgebungstemperatur. Umfüllen: Vorsichtsmaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Alle Vorrichtungen erden. Nicht im freien Fall befüllen. Keine Druckluft zum Befüllen, Entladen oder Handhaben benutzen. Verdrängungspumpen müssen mit Sicherheitsventil ausgerüstet sein. Strömungsgeschwindigkeit beim Pumpen begrenzen, um elektrostatische Aufladung zu vermeiden. Weitere Hinweise zur Verladung auf Anfrage. Als Werkstoffe für Behälter oder zur Innenauskleidung Unlegierter Stahl, Edelstahl benutzen. Als Anstrichfarbe für die Innenauskleidung von Behältern geeignet: Zinksilikat. Version 008
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gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG Kunststoffe, Aluminium, Natur-, Nitril− oder Neoprenkautschuk vermeiden. 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
MAK = 1200 mg/m3 MAK = 500 ppm Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 1,5 (Änderung siehe Bundesarbeitsblatt 4/2001) Technische Schutzmaßnahmen: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Atemschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Butylkautschuk (Level 6, Durchdringungszeit* > 480 Min) Chloropren (Level 1, Durchdringungszeit* > 10 Min.) *) Durchdringungszeiten können je nach Ausführung und Anwendungsbedingungen variieren! Augenschutz: Korbbrille Körperschutz: Chemikalienbeständige
9 Physikalische und chemische Eigenschaften

Aggregatzustand: Flüssig
Farbe:
790 - 792 kg/m3 bei 20 °C (ASTM D−4052)
10 Stabilität und Reaktivität
Stabil unter normalen Bedingungen. Reagiert mit starken Oxidationsmitteln. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine bekannt.
11 Angaben zur Toxikologie

Die Angaben basieren auf den Daten dieses Produktes. Geringe Toxizität; LD5O > 2000 mg/kg. Geringe Toxizität; LD5O > 2000 mg/kg. Akute Toxizität (LC 50) Einatmung: praktisch nicht giftig; LC5O > 5 mg/l. Hautreizung: Augenreizung: Reizend. Hautsensibilisierung: Keine Giftigkeit bei wiederholter Gabe: Wiederholte Exposition verursacht keine signifikante Giftwirkung. Mutagenität: Nicht Version 008
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gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG Atemorgane- und Augen-Reizstoff. Langanhaltender oder wiederholter Kontakt kann die Haut entfetten und zu Hautent-zündung (Dermatitis) führen. Hohe Konzentrationen können Müdigkeit und Schwindelgefühl verursachen. Verursacht Schmerzen bei Augenkontakt.
12 Angaben zur Ökologie
Die Angaben basieren auf den Daten dieses Produktes. Löst sich in Wasser. Verschwindet innerhalb eines Tages durch Verdunsten und Auflösen. Wenn große Mengen freigesetzt werden, können diese ins Erdreich eindringen und das Grundwasser schädigen. Biologisch leicht abbaubar. Halbwertszeit in der Umwelt : 1 - < 10 Tagen (geschätzt). Vorherrschend Verlust durch biologischen Abbau. Gefahr des Sauerstoffentzugs im aquatischen Medium gegeben. Praktisch nicht giftig, LC/EC/IC 50> 1000 mg/1 Akute Toxizität (wirbellose Tiere): Praktisch nicht giftig, LC/EC/IC 50> 1000 mg/1 Akute Toxizität (Algen): Praktisch nicht giftig, LC/EC/IC 50> 1000 mg/1 Praktisch nicht giftig, LC/EC/IC 50> 1000 mg/1 Praktisch nicht giftig, LC/EC/IC 50> 1000 mg/1 1 (schwach wassergefährdend) nach VwVwS, Anh. 2, Nr. 6.
13 Hinweise zur Entsorgung


Vorsichtsmaßnahmen:
Vor Handhabung des Produktes oder Behälter Kapitel 7 beachten. Rückgewinnung oder Recycling, wenn möglich. Anderenfalls Verbrennung. Behälter vollständig entleeren. Nach dem Entleeren an sicherem Platz belüften, außer Reichweite von Funken und Feuer. Rückstände können eine Explosionsgefahr darstellen. Ungereinigte Behälter nicht durchlöchern, zerschneiden oder schweißen. Behälter einer Rekonditionierung oder Aufarbeitung zuführen. Diese Empfehlungen sind für eine sichere Entsorgung ange-messen. Es gelten aber in jedem Fall die behördlichen Vor-schriften. Europäischen Abfallkatalog beachten. Der Abfallerzeuger ist für die richtige Verschlüsselung und Bezeichnung seiner Abfälle verantwortlich
14 Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID/GGVS/GGVE:
Klasse:
3 (Feuergefährlich, entzündbare flüssige Stoffe) Seeschifftransport IMDG/GGVSee
UN-Nr.:
Version 008
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gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG 3 (Feuergefährlich, entzündbare flüssige Stoffe) Lufttransport ICAO/IATA
UN-NR.:
Nationale Bestimmungen:
Für die Transportarten Straße/Schiene und Binnenschiffahrt besteht die Transportbezeichnung eines Produktes aus seiner UN-Nummer und seiner Stoffbezeichnung.
15 Vorschriften
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit ver Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter an gut belüfteten Orten aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Stoffgruppe 2 (leichtentzündliche Flüssigkeiten) Betriebssicherheitsverordnung: Brennbare
Flüssigkeit (R11) [bis 31.12.2002: VbF B]
Gefahrstoffverordnung:
Anhang V Nr. 8 (Brand- und Explosionsgefahren –
Beurteilung und Dokumentation) beachten.

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gemäß 91/155/EWG in der Fassung 2001/58/EG
BG-Merkblatt:
Hommel: Handbuch der gefährlichen Güter: Kühn-Birett: Merkblätter gefährliche Arbeitsstoffe:
16 Sonstige Angaben / Änderungen im Sicherheitsdatenblatt

Wortlaut der R-Sätze, auf die in Kapitel 2 und 3 Bezug genommen wird (Richtlinie 2001/58/EG):

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Allgemeine Hinweise:
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das
Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen
jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis.

Die aktuellen Fassungen unserer Sicherheitsdatenblätter finden Sie im Internet:


Änderungen:
wichtige Änderungen sind durch Kursivschrift gekennzeichnet
Änderungen in der Version 008:
- EG-Richtlinie in der Kopfzeile: Ergänzung mit „in der Fassung 2001/58/EG“

Änderungen in der Version 007:
- Kapitel 7, 15: Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung Anhang V Nr. 8.
Änderungen in der Version 006:
- Kapitel 8: Handschutz (Richtlinie 2001/58/EG)
Änderungen in der Version 005:
Abschnitt 8: MAK-Wert-Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor neu 1,5 (alt: 4)
Veröffentlichung der Änderung im Bundesarbeitsblatt 4/2001.
Abschnitt 14: ADR/RID: Ergänzung: Verpackungsgruppe II
Umsetzung der Richtlinie 2001/58/EG
Änderungen in der Version 004:
Abschnitt 16: Korrektur: nicht R 33, sondern S 33 geht über die 25. ATP hinaus.
Änderungen in der Version 003:
Abschnitt 3 und 15: Einstufung nach der 25. ATP (R 33 nach 25. ATP nicht vorgeschrieben)
Abschnitt 15: WgK nach VwVwS.
Ansprechpartner: Dr. E. Haug

Source: http://www.agwinter.chemie.uni-konstanz.de/data/SS10/Sicherheitsdatenblaetter/Aceton.pdf

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VI FIRST AID - HUMAN A. Initial Assessment - Assess for responsiveness by attempting to arouse the patient 1. Assess the airway - open mouth, examine and clear obvious obstructions 2. Assess for breathing - look, listen and feel 3. Assess for circulation - check pulse at neck (carotid artery), check for severe bleeding, treat for shock 4. Assume disability - cervical spine precautions,

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Logical Pluralism . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abstract : A widespread assumption in contemporary philosophy of logic is that there is one true logic , that there is one and only one correct answer as to whether a given argument is deductively valid. In this paper we propose an alternative view, logical plura

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