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Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Kommitee)

I. Verbotene Substanzklassen
I.A. Stimulantien
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Bezüglich Koffein wird eine Probe als positiv erachtet, wenn im Urin mehr als 12 mg
pro Liter enthalten sind.
Bemerkung: Vasokonstriktoren, insbesonders alle Imidazolinderivate (Naphazolin,
Oxymetazolin usw.) und Phenylephrin, sind bei lokaler Anwendung (z.B. Augen- und
Nasentropfen) erlaubt. Auch Adrenalin und seine Abkömmlinge sind als Zusatz für
I.B. Narkoanalgetika
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
Bemerkung: Folgende vornehmlich als Hustenmittel oder Schmerzmittel eingesetzte
Substanzen sind neuerdings ausdrücklich erlaubt: Dextromethorphan,
Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Ethylmorphin, Kodein, Pholcodin und Propoxyphen.
Ebenfalls erlaubt ist das Antidiarrhoikum Diphenoxylat. I.C. Anabolika
1. Anabole Steroide
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Für Testosteron gilt: Eine Probe wird als positiv erachtet, wenn die Zufuhr von
Testosteron oder irgend eine andere Manipulation das Verhältnis
Testosteron/Epitestosteron im Urin auf mehr als 10 ansteigen lässt. Bei einem Verhältnis
zwischen 6 und 10 müssen weitere Abklärungen erfolgen, bevor ein Entscheid gefällt
Die Verabreichung von menschlichem Choriongonadotropin (HCG) und ähnlichen Substanzen kann beim Mann zu einer erhöhten Produktion androgener Steroide führen. Die Zufuhr solcher Stoffe ist deshalb verboten. 2. Beta-2-Agonisten
und chemisch oder pharamkologisch verwandte Substanzen!
** Einzig Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin sind bei Asthma zur Inhalation
zugelassen. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Gebrauch
dieser Medikamente mittels ärztlichem Attest der zuständigen medizinischen Instanz
N.B. Da Beta-2-Agonisten auch stimulierende Eigenschaften besitzen, werden sie vom
IOC teilweise auch unter den Stimulantien aufgeführt. I.D. Diuretika
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Verbot gilt nur bei intravenöser Anwendung
I.E. Peptid- und Glykoproteinhormone sowie Analoge
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
II. Doping-Methoden (unerlaubte Massnahmen)
II.A. Blutdoping
II.B. Manipulation von Urinproben durch:
Verdünnen mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten Beeinflussung der renalen Stoffausscheidung mit Substanzen wie z.B. Probenecid Beeinflussung der Messergebnisse für Testosteron und Epitestosteron z.B. durch Bromantan Beeinflussung des Verhältnisses Testosteron/Epitestosteron durch Zufuhr * Eine allfällig höhere Konzentration an Epitestosteron als 200 ng/ml im Urin zieht
unweigerlich weitere Untersuchungen nach sich. III. Substanzen mit gewissen Einschränkungen
III.A. Alkohol
Einzelne Sportverbände verbieten Alkoholgenuss und führen Alkoholtests durch. Positive Ergebnisse können Sanktionen auslösen. III.B. Cannabis
Einzelne Verbände prüfen auch auf Cannabis-Konsum (THC im Urin). Positive Ergebnisse III.C. Lokalanästhetika
Die gängigen Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain etc.) sind bei begründeter medizinischer Indikation zur lokalen und intraartikulären Injektion zugelassen, nicht aber Kokain. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Einsatz dieser Lokalanästhetika mittels detailliertem ärztlichem Attest der zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird. Die äusserliche Verwendung der üblichen Lokalanästhetika (ausser Kokain) ist erlaubt. III.D. Kortikosteroide
Die Verwendung von Kortikosteroiden ist mit folgenden Ausnahmen verboten: lokale Therapie auf der Haut, im Ohr oder am Auge, nicht jedoch im Rektum. zur lokalen oder intraartikulären Injektion** ** Bei Wettkämpfen hat der betroffene Sportler dafür zu sorgen, dass jede Verwendung
von Kortikosteroiden zur lokalen Injektion oder zur Inhalation durch eine detaillierte
ärztliche Bescheinigung der zuständigen medizinischen Instanz frühzeitig gemeldet wird. III.E. Betablocker
In einigen Sportarten, bei denen Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablocker verboten: z.B. Schiessen, Moderner Fünfkampf, Golf, Bob, Curling, Fechten, Flugsport, Motorsport, Pferdesport, Wasserspringen, Skispringen, Ski alpin. Beispiele solcher Betablocker sind wie folgt: und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
N.B. Zu diesen pharmakologisch verwandten Substanzen gehören etwa auch die
sedierenden Antihistaminika und fast alle Psychopharmaka!
IV. Trainingskontrollen
Es wird auf folgende Substanzen / Methoden geprüft: I.E. Peptid- und Glykoproteinhormone sowie Analoge

Source: http://www.armsport-ricken.ch/pdf09/dopingliste_ioc.pdf

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acis eet 10 The evidence for cannabis withdrawal syndrome has been demonstrated from a wide variety of research methodologies and is due to be included as a distinct syndrome for the first time in the forthcoming revision of the Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM 5). Clinical studies over the last decade have produced evidence for a ‘cannabis withdrawal syndromeâ€

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