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Sonstige Marktregeln Gas
Kapitel 2
Teil I - Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern
Teil II - Informationsübermittlung von Netzbetreibern
an andere Marktteilnehmer
für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg
Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern
Das vorliegende Dokument soll einen Überblick über die Beziehungen und den not- wendigen Datenaustausch (Fahrpläne, Zählerwerte) zwischen den einzelnen Markt- teilnehmern in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg geben. Die Markteilnehmer und deren Beziehungen zueinander werden grafisch dargestellt. Die nummerierten Pfeile stellen den Informationsfluss (von – nach) dar, die zu über- mittelnden Daten werden unter der entsprechenden Referenznummer in der nach- Die Daten sind in folgendem Format zu übermitteln: Der Datenaustausch zwischen BGV und Versorger ist bilateral zu regeln und wird Beziehungsgeflecht
8, 15, 17, 18
Buyer/Seller
(Letztverantwortung
liegt beim BGV)
Netzbetreiber
Versorger
Netzbetre iber
Endverbraucher
Abkürzungen:
Benötigte Information
spezifiziert
Datenformat
a) Bis 14:30 für den übernächsten Tag a) Fahrpläne, unterteilt nach Endkundenversor- a; b)BGV gung und sonstigen Transporten (es ist der c) Produzent a, b, c) Intraday-Änderungen mit 60 min. c) Einspeisefahrpläne der Großeinspeisungen der Inlandsproduktion (von Produzenten) - al-ternativ: Produktionsvorschau a) Täglich bis 14:30 Uhr des Vortages für a) Nominierung a) Matchingfahrplan nach 14:30Uhr des b) Matchingantwort a) Matchingfahrplan nach Erhalt des BGV-Fahrplanes b) Matchingantwort umgehend, spätestens jedoch 15 Minuten nach Erhalt des Mat-chingfahrplans Benötigte Information
Näher spezifiziert in:
Datenformat
Bestätigung der angemeldeten regel- VGM denwechsel, der dem Eingang des FP folgt a, b) Täglich bis 14:30 des Vortages für a) Übermittlung von Fahrplänen des BGV b) Interne Fahrpläne getrennt nach Bezug und Lieferung Angefallene Ausgleichenergie für die BKO Benötigte Information
Näher spezifiziert in:
Datenformat
a) Die sein Netz betreffenden relevan- VGM ten Einspeisefahrpläne pro BGV, sofern der Netzbetreiber die Men-genzuteilung durchführt. a, b, c) Monatlich im Folgemonat (inner- a) Aggregierte Zeitreihen (1h Werte) a, b) NB längstens 14 Monaten für das 2. Clearing /Ausspeisemengen (1h Werte) je Zuord-Ein/Ausspeisepunkt je BGV 1 Vor Samstagen, Sonntagen und vor gesetzlichen Feiertagen für die nachfolgenden Tage bis einschließlich des ersten Werktages (ausgenommen Samstag). Benötigte Information
Näher spezifiziert in:
Datenformate
a, b) Monatlich, im Folgemonat (inner- a) Zeitreihen (1h Werte) je gemessenem NB b) Aggregierte Zeitreihen (1h Werte) und getrennt für gemessene und nicht gemessene Netzbenutzer Monatlich, im Folgemonat (innerhalb von Zeitreihen (1h Werte) je gemessenem NB 6 Werktagen nach Monatsende) ent- Netzbenutzer Ref. Wann
Benötigte Information
Von Nach Näher spezifiziert in: Datenformate
a) Abgearbeitete FP für jede Beziehung EPS Konto/BGV c) Monatlich im Folgemonat b) Zeitreihen als Ergebnis der Mengenzuteilung (1h-Werte) je BG/EPS-Konto/Netz, sofern der VGM die Mengenzu- längstens 14 Monaten für das 2. Clearing a) Durchfluss- und Druckwerte von Einspeisepunkten in NB c) Einspeise- und Entnahmewerte von Messpunkten, an d) Handelt es sich beim Netzbetreiber um ein Fernlei- tungsunternehmen, so sind jedenfalls folgende Daten zur Verfügung zu stellen: Druck am Anfang und Ende des Fernleitungsab- schnittes und beim Übergang zu den Netzen ande-rer Netzbetreiber Druck vor und nach Regeleinrichtungen und Ver-dichtern im Fernleitungsnetz Druckwerte von Leitungspunkten, an denen beson-dere Anforderungen hinsichtlich des Drucks beste-hen Durchflusswerte an den Ein- und Ausspeisepunkten sowie Messanlagen im Fernleitungsnetz Information über die aktuelle Fahrweise Ref. Wann
Benötigte Information
Von Nach Näher spezifiziert in:
Datenformate
a) Aggregierte Zeitreihen (1h Werte) und aggregierte Last- profile je Versorger: getrennt für gemessene und nicht c) Monatlich im Folgemonat: b) Aggregierte Zeitreihen der Netzübergabestellen (1h
Daten, die der VGM für die
c) Ein-/Ausspeisemengen (1h Werte) und dazugehöriger Brennwerte (bzw. wenn vorhanden Energiewerte) für jeden Ein-/Ausspeisepunkt des Marktgebietes sowie Einspeisungen und Entnahmen in und aus Speicheran- lagen (mit Ausnahme der Brennwerte der Speicher). a) Aggregierte Zeitreihen (1h Werte) und aggregierte Last- profile je Versorger, getrennt für gemessene und nicht b) Aggregierte Zeitreihen (1h Werte) und aggregierte Last- profile je BG: getrennt für gemessene und nicht gemes- c) Aggregierte Zeitreihen der Netzübergabestellen (1h d) aggregierte Daten je Versorger; Einspeisedaten Fernlei- tungsunternehmer je BGV – jeweils Zeitreihen, beste-hend aus allozierten Messwerten Energiewerte bzw. Mengen entsprechend der Gas - Sys- temnutzungs- Entgelte - Verordnung der Energie –Control Kommission zur Abrechnung der Systemnutzung („Vertei-lernetzrechnung“) Benötigte Information
Näher spezifiziert in: Datenformate
Messwerte der Übergabestationen (1h Werte) je Überlagerter Nachgelager- angeschlossenem Netz nach Vereinbarung mit Information darüber, welcher Versorger zu wel- Übermittlung der Standardisierten Lastprofile des BKO Liste der gültigen EPS-Konten (tab-Dateien) Saldo aus den internen Fahrplänen als Stunden- Informationsübermittlung von Netzbetreibern
an andere Marktteilnehmer
Vom Netzbetreiber an die Verrechnungsstelle . 1211
Vom Netzbetreiber an den Bilanzgruppenverantwortlichen . 1312
Vom Netzbetreiber an den Versorger . 1514
Vom Netzbetreiber an den Endverbraucher . 1615
Vom Netzbetreiber an den VGM . 1716
Vom Netzbetreiber an die nachgelagerten Netzbetreiber und an die
Verrechnungsstelle . 1716
1. Einleitung
Der Netzbetreiber ist für die ordnungsgemäße Zählung, die vertrauliche Verwaltung der Daten der Netzbenutzer und die diskriminierungsfreie Übermittlung der Informati- onen an alle Marktteilnehmer verantwortlich und gewährleistet, dass nur Berechtigte Bildung von Aggregaten
Die nicht 1h gemessenen Zeitreihen werden gebildet, indem die zugewiesenen Standardlastprofile mit den Energie- bzw. Mengenwerten des Vorjahres (bzw. einem vom Netzbetreiber vorgegebenen Schätzwert) gebildet werden. Diese Energie- bzw. Mengenwerte sind laufend zu aktualisieren, d.h. die Werte aller innerhalb eines Mo- nats abgelesenen Netzbenutzer werden im darauf folgenden Monat durch die tat- sächlichen (aus der Ablesung ermittelten) Energie- bzw. Mengenwerte ersetzt. 2. Informationsfluss
2.1 Vom Netzbetreiber an die Verrechnungsstelle
An die Verrechnungsstelle ist für die Berechnung der Ausgleichsenergie zu übermit- teln (Der Zeitpunkt der Datenübermittlung richtet sich nach den Vorgaben der Ver- Aggregierte Daten je Bilanzgruppe
Zeitreihe (entsprechend dem Clearingzeitraum) der aggregierten Zählwerte der LPZ- gemessenen Netzbenutzer (Zeitreihen aus 1h Werten) und Zeitreihe der aggregierten Lastprofile der nicht gemessenen Netzbenutzer, je BG. Diese Zeitreihen können auf Bedarf der Verrechnungsstelle angefordert werden. Aggregierte Daten je Versorger und die Einspeisedaten der Fernleitungsun-
ternehmer je BGV – jeweils Zeitreihen, bestehend aus allozierten Messwer-
ten gemäß AB BKO
Zeitreihe (entsprechend dem Clearingzeitraum) der aggregierten Zählwerte der LPZ- gemessenen Netzbenutzer (Zeitreihen aus 1h Werten) und Zeitreihe der aggregier- ten Lastprofile der nicht gemessenen Netzbenutzer, je Versorger. Hinweis: Die Zeitreihen jener unmittelbaren Mitglieder, welche nicht als Versorger registriert sind, und die daher keinem Versorger zugeordnet sind, sind dem Bilanz- gruppenkoordinator ebenfalls als Aggregat zu übermitteln (Aggregate werden zuerst an den BGV übermittelt und dann an den BKO). Um die unmittelbaren Mitglieder im System erfassen zu können, wird der Bilanzgruppenverantwortliche für diesen Zweck als Versorger der unmittelbaren Mitglieder behandelt. Aggregierte Daten für das 2. Clearing
Der Mehr-/Mindermengenausgleich (2. Clearing) ist aufgrund der Anwendung von standardisierten Lastprofilen erforderlich. Das 2. Clearing erfolgt nach demselben Die Basis für die Aggregation für das zweite Clearing bilden die mit der jeweils vo- rangegangenen Abrechnung ermittelten Istwerte und die sich daraus ergebenden Jahresverbrauchswerte für den gesamten Ablesezeitraum. Die Monatsistwertaggre- gate [MIA] werden aus dem Gesamtaggregat des letzten Ablesezeitraumes ermittelt. 2.2 Vom Netzbetreiber an den Bilanzgruppenverantwortlichen
Die Verrechnung der Ausgleichsenergieversorgung innerhalb einer Bilanzgruppe so- wie die Erstellung eines Fahrplans (Summenfahrplan) für eine Bilanzgruppe erfolgt durch den Bilanzgruppenverantwortlichen. Der Netzbetreiber hat folgende Daten zu übermitteln:
Aggregierte Daten je Bilanzgruppe
Zeitreihe (entsprechend dem Clearingzeitraum) der aggregierten Zählwerte der LPZ- gemessenen Netzbenutzer (Zeitreihen aus 1h Werten) und Zeitreihe der aggregierten Lastprofile der nicht gemessenen Netzbenutzer, je BG. Aggregierte Daten je Versorger
Zeitreihe (entsprechend dem Clearingzeitraum) der aggregierten Zählwerte der LPZ- gemessenen Netzbenutzer (Zeitreihen aus 1h Werten) und Zeitreihe der aggregier- ten Lastprofile der nicht gemessenen Netzbenutzer, je Versorger. Daten je Einspeisepunkt bzw. Ausspeisepunkt
Zeitreihen der Einspeisemengen (1h Werte) je Einspeisepunkt (bzw. Ausspeise- Zusätzliche Daten zur Erstellung von Prognosen
Um die Bedarfsprognose einer Bilanzgruppe verbessern zu können, kann der Bi- lanzgruppenverantwortliche zusätzliche Daten in kürzeren Intervallen von den Netz- betreibern anfordern. In diesem Fall können aggregierte Zeitreihen (z.B. je Kunden- gruppe) und Lastprofile entsprechend den Vereinbarungen des Netzbetreibers mit dem Bilanzgruppenverantwortlichen geliefert werden. Aggregierte Daten für das 2. Clearing
Das 2. Clearing ist aufgrund der Anwendung von standardisierten Lastprofilen erfor- derlich. Das 2. Clearing erfolgt nach demselben Verfahren wie das 1. Clearing. Die Basis für die Aggregation für das zweite Clearing bilden die mit der jeweils vo- rangegangenen Abrechnung ermittelten Istwerte und die sich daraus ergebenden Jahresverbrauchswerte für den gesamten Ablesezeitraum. Die Monatsistwertaggre- gate [MIA] werden aus dem Gesamtaggregat des letzten Ablesezeitraumes ermittelt. 2.3 Vom Netzbetreiber an den Versorger
Aggregierte Daten je Versorger
Zu übermitteln sind die Zeitreihe (entsprechend dem Clearingzeitraum) der aggre- gierten Zählwerte der LPZ gemessenen Netzbenutzer (Zeitreihen aus 1h Werten) und die Zeitreihe der aggregierten Verbräuche gem. Lastprofile der nicht gemesse- nen Netzbenutzer, je relevantem Versorger. Einzeldaten der Netzbenutzer
Zu übermitteln sind (monatlich, entsprechend dem Clearingzeitraum) die Zeitreihen der LPZ gemessenen Netzbenutzer (1h Werte) als Einzeldaten. Liegen dem Netzbetreiber fern übertragene Messwerte von LPZ gemessenen Netz- benutzern (1h Werte) bereits während des Monats (zB täglich oder stündlich) vor, so sind diese Messwerte dem Versorger auf Wunsch zeitnah elektronisch – in dem im Marktgebiet normierten Datenformat – zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind die Energie- bzw. Mengenwerte der nicht mittels Lastprofilzähler ge- messenen Netzbenutzer entsprechend der Ablese-/Abrechnungsintervalle (in der Regel jährlich) als Einzeldaten zu übermitteln. Die Netzbetreiber haben den relevan- ten Versorgern den Zeitpunkt der Zählerablesung und der Übermittlung der Daten bekannt zu geben. Bei der Versendung von Einzelwerten im Zuge einer Turnus oder Zwischenablesung sollte der für das Clearing verwendete Jahresverbrauchswert samt Datum, ab dem er vom Netzbetreiber zur Bildung der Lieferanten bzw. Bilanz- gruppenaggregate verwendet wird, mitgeschickt werden. Verbrauchsabgrenzungen im Zuge einer Veränderung des Energiepreises durch den Versorger, welche über die festgelegte Abrechnungsperiode gemäß GSNE-VO hin- ausgehen, sind vom Netzbetreiber auf Anforderung durch den Versorger gegen ein angemessenes Entgelt für alle Versorger zu diskriminierungsfreien Bedingungen durchzuführen. Von den Netzbenutzern an den Netzbetreiber übermittelte Zähler- stände für eine solche Verbrauchsabgrenzung sind jedenfalls kostenlos, im Zuge der monatlichen Datenübermittlung, an den Versorger weiterzuleiten. Wenn der Netzbetreiber selbst eine Verbrauchsabgrenzung vornimmt, sind diese Daten auch dem Versorger im Marktgebiet normierten Datenformat kostenlos zur 2.4 Vom Netzbetreiber an den Endverbraucher
Systemnutzungsentgelte
Für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte sind die verrechnungsrelevanten Zähl- bzw. Energie- bzw. Mengenwerte entsprechend der Systemnutzungsentgelte- Energie- bzw. Mengenabrechnung
Zur Verfolgung der Energie- bzw. Mengenabrechnung durch den Versorger kann der Netzbenutzer gegen Abgeltung der Aufwendungen die Übermittlung der Daten vom Bei Zählpunkten mit Lastprofilzählern sind Lastprofile aus 1h Werten auf Wunsch des Endkunden – wenn verfügbar auch zeitnah innerhalb der Abrechnungsperiode – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten innerhalb der Abrechnungsperiode kann keine Garantie übernommen werden 2.5 Vom Netzbetreiber an den VGM
Messwerte für Grossabnehmer und Einspeiser (Einspeiser unter 50.000 kWh/h wer- den gesondert geregelt) sind online zum VGM (auf dessen Verlangen) zu übertra- gen. Dies ist notwendig, um die stabile und sichere Fahrweise des Netzes zu ge- Zur Gewährleistung einer stabilen und sicheren Fahrweise des Netzes und zur Opti- mierung des AE-Managements sind die Onlinewerte, wie in Unterpunkt 10 der Tabel- le zum Beziehungsgeflecht angeführt, an den VGM zu übermitteln. Die Daten vom Netzbetreiber sind dann detaillierter zur Erfüllung der dem VGM vom GWG 2011 übertragenen Aufgaben erforderlich, wenn es sich um ein Fernleitungs- Hinsichtlich der monatlich im Nachhinein entsprechend dem Clearingzeitraum zu übermittelnden Daten gilt folgendes: Diese sind einerseits zur Ermittlung des Brenn- wertes durch den VGM erforderlich, andererseits dienen die aggregierten Stunden- werte der Ermittlung der Netzauslastung und der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der vom VGM durchzuführenden Langfristplanung. 2.6 Vom Netzbetreiber an die nachgelagerten Netzbetreiber und an die Ver-
rechnungsstelle
Vom überlagerten Netzbetreiber sind insbesondere zur Berechnung der Local- Player-BG die Zeitreihen der Netzübergabestellen (monatlich, entsprechend dem Clearingzeitraum) dem unterlagerten Netzbetreiber (1h LPZ- Werte als Summe aller an dasselbe Netz angeschlossenen Netzübergabestellen) zu übermitteln. Diese Da- ten sind innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Monatsbeginn zu übermitteln.

Source: http://www.e-control.at/portal/page/portal/medienbibliothek/recht/dokumente/pdfs/SoMaGaWest_2_Beziehung_MRV_Dezember_2012_clean.pdf

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