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Orefa® Metribuzin
Wirkstoff: 700 g/kg Metribuzin
Wasserdispergierbares Granulat

GP 024504-00/028

WIRKUNGSWEISE
Blatt- und Bodenherbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in der Kartoffel (Vor- und
Nachauflauf) Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1
WIRKUNGSSPEKTRUM
Gut bekämpfbar
: Einjähriges Bingelkraut, Kleine Brennnessel, Ehrenpreis, Erdrauch, Franzosenkraut,
Ackerfuchsschwanz, Gänsedistel, Weißer Gänsefuß, Hederich, Blut- und Hühnerhirse, Hirtentäschel-
kraut, Ackerhohlzahn, Kamille, Floh- und Vogelknöterich, Kornblume, Melde, Klatschmohn, Einjähriges
Rispengras, Ackersenf, Feld-Spark, Ackerstiefmütterchen, Taubnessel, Vogelmiere u. a.
Weniger gut bekämpfbar: Ampferknöterich, Windenknöterich, Schwarzer Nachtschatten (nach dem
Auflaufen im Keimblattstadium gut bekämpfbar).
Nicht ausreichend bekämpfbar: Klettenlabkraut und ausdauernd tiefwurzelnde Unkräuter, z.B.
Disteln und Quecke.

SORTENVERTRÄGLICHKEIT
Orefa® Metribuzin wird nach jetzigem Kenntnisstand in folgenden Sorten gut vertragen: Acapelle,
Ackra, Adretta, Agata, Aiko, Alegria, Alhamra, Allians, Alwara, Amati, Amigo, Andante, Angela,
Anuschka, Astarte, Augusta, Aula, Ausonia, Belana, Belita, Beluga, Berber, Bernadette, Bettina, Big
Rossa, Bintje, Bionta, Birte, Bolesta, Bonanza, Borwina, Brisant, Calgary, Calla, Candella, Carmona,
Carola, Charlotte, Ceres, Christa, Clarina, Colette, Concorde, Conny, Crebella, Danva, Debora, Delta,
Desiree, Diamant, Dinamo, Ditta, Donald, Elfe, Elles, Energie, Erika, Erntestolz, Esprit, Estralla,
Eurobravo, Europrima, Eurostarch, Expander, Fasan, Fausta, Festien, Filea, Finka, Fitis, Fontane,
Forelle, Freya, Fribona, Frieda, Gabriella, Gigant, Goldika, Golf, Granola, Gunda, Hansa, Hela, Helena,
Hermes, Ilse, Impala, Indira, Isola, Jaqueline, Jasia, Julia, Juwel, Kantara, Karatop, Kardal, Karlena,
Kolibri, Krone, Kuras, Lady Claire, Linda, Linzer Gelbe, Linzer Rose, Madeleine, Maxi, Maxilla, Melody,
Mentor, Merkur, Milva, Miriam, Monaco, Möwe, Mustang, Nomade, Nora, Olga, Optima, Opus, Palma,
Panda, Pandora, Patrona, Pino, Platina, Pluto, Pompqueen, Ponto, Posmo, Power, Premiere, Presto,
Priamos, Producent, Quadriga, Quinta, Rapido, Rebecca, Red Fantasy, Rex, Remarka, Roko,
Romanze, Romula, Rosara, Roxana, Roxy, Rudawa, Russet Burbank, Salenta, Sanira Sapolia,
Saturna, Secura, Serafina, Seresta, Shepody, Sibu, Siegfried, Sieglinde, Sigma, Signum, Sirius,
Sirtema, Sissi, Skala, Skawa, Skonto, Solara, Sonate, Stayer, Suleika, Talent, Toccata, Tomba,
Tomensa, Tosca, Turdus, Umatilla Russet, Velox, Venousca, Victoria, Vitara, Welsa, Westamyl, Zenith,
Zorba
Unter ungünstigen Bedingungen können gelegentlich leichte Blattaufhellungen bei den Sorten Afra,
Agila, Agnes, Agria, Aktiva, Apart, Astoria, Bellarosa, Brava, Camilla, Caruso, Chantal, Cilena,
Clarissa, Cosima, Delikat, Donella, Dorota, Edelstein, Eldena, Elkana, Erstling, Exempla, Fabiola,
Felsina, Flavia, Frühgold, Gala, Garant, Gina, Gloria, Goldsegen, Gracja, Indira, Ivana, Jelly, Jumbo,
Komet, Lambada, Leyla, Logo, Lolita, Magda, Marabel, Marella, Marena, Melina, Meridian, Mirage,
Miranda, Morene, Nicola, Oleva, Omega, Ostrara, Pallina, Pirol, Princess, Prudenta, Quarta, Ramses,
Renate, Roberta, Romania, Rosella, Rustika, Satina, Selma, Simone, Sjamero, Solist, Sommergold,
Tempora, Toccata, Topas, Treff, Triumpf, Ukama, Valeria, Valetta, Verdi, Vienna, Vineta auftreten.
Bei folgenden Sorten wird der Einsatz von Orefa® Metribuzin nicht empfohlen:
Albatros, Amado, Annabelle, Ares, Arielle, Arnika, Aspirant, Atica, Bonus, Cindy, Evita, Eva, Exquisa,
Fambo, Fianna, Fresco, Friesländer, Hector, Husar, Innovator, Junior, Karnico, Kennebec, Kormoran,
Kuba, Laura, Linzer Delikatess, Marlen, Oktan, Rita, Rosita, Salome, Sprint, Sofia, Sonja, Terrana,
Timate, Tizia, Turbo, Van Gogh, Vebeca, Vebesta, Vitesse, Wisent, Wotan
Für Sorten, die hier nicht aufgeführt werden, empfehlen wir, sich bei den amtlichen Beratungsstellen
oder Züchtern zu erkundigen.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE
Kultur / Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik,
Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen

Kartoffel, Freiland
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen:
Klettelabkraut
 0,5 kg/ha in 200 – 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Kartoffel, Freiland
Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige
Unkräuter, ausgenommen: Klettenlabkraut
 0,75 kg/ha in 200 – 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGS-
BESTIMMUNGEN
NW468:
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse
oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt
auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Für die Anwendung im Nachauflauf gilt:
NT102:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der
Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern –
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand
muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis
„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m
NW701:
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächen-
gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch
wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen
vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt
werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: -
ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden
vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden
sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung im Vorauflauf gilt:
NT103:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“
vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der
Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern –
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der
verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu
beachten.
Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *
NW606:
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern –
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m
NW706:
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächen-
gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch
wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen
vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt
werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden
vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden
sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

PFLANZENVERTRÄGLICHKEIT
Es ist darauf zu achten, dass sich die Kartoffeldämme bereits gut gesetzt haben. Ein Abrieseln der
Dämme oder eine weitere Bodenbearbeitung nach der Anwendung sind zu vermeiden, um den
Herbizidfilm nicht zu zerstören. Die Mehrheit der Unkräuter sollte bereits aufgelaufen sein und die
Kartoffelpflanzen nicht größer als 5 cm. Bitte die Sortenverträglichkeit beachten und nicht bei hohen
Temperaturen (über 25°C) spritzen.
RESISTENZMANAGEMENT
Das Auftreten resistenter Unkräuter ist bei einer Verwendung von Orefa® Metribuzin nicht
auszuschließen. In Deutschland ist es regional zum Auftreten von resistenten Unkräutern gekommen.
Bitte wenden Sie sich für weitere Information an Ihren regionalen Pflanzenschutzdienst. Sollte trotz
fachgerechter Anwendung von Orefa® Metribuzin eine Minderwirkung beobachtet werden, muss mit
einem Herbizid aus einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. In diesem Fall kann keine
Haftung übernommen werden. Um eine langfristige Nutzung des Produktes zu ermöglichen, sollte
dieses Produkt ausschließlich im Rahmen eines Anti-Resistenzmanagements im Wechsel mit
Wirkstoffen einer anderen Wirkstoffgruppe verwendet werden.
NACHBAU
Nach jetzigem Kenntnisstand ist der Nachbau von Getreide unter normalen Bedingungen möglich.
Nach der Anwendung in Frühkartoffeln können nach vorheriger gründlicher und tiefer Boden-
bearbeitung vor der Neubestellung Erbsen und Möhren angebaut werden. Bei einem vorzeitigen
Umbruch kann zusätzlich auch Mais nachgebaut werden.
HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG
Wichtige Hinweise:
Ungünstige Witterungsverhältnisse (Temperaturen über 25°C), Frost, starke Temperaturschwankungen
oder eine unzureichende Wachsschicht auf den Kartoffelblättern können die Verträglichkeit von Orefa®
Metribuzin negativ beeinflussen.
ANWENDUNGSTECHNIK
Ausbringgerät
Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle
kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.
Schadensverhütung
Überdosierung und Abdrift vermeiden.
Ansetzvorgang
Bewährte Wassermengen: 200-400 l/ha
Insbesondere wenn vorher oder nachher Ester-Präparate verwendet wurden oder werden sollen, ist auf
eine gründliche Reinigung des Tanks und des Spritzgerätes mit einem Spezialreiniger zu achten. 3/4
der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Orefa® Metribuzin ohne
Verwendung eines Siebeinsatzes in den Spritztank geben und fehlende Wassermenge auffüllen. Keine
Feinstfilter > 80 mesh verwenden. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie
mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird.
Mischbarkeit
Orefa® Metribuzin ist mit allen gängigen Kartoffelherbiziden mischbar. Bei Mischungen mit AHL, immer
zunächst das Orefa® Metribuzin vollständig in Wasser auflösen und dann das AHL zugeben. Die
Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht
alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit,
Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir
einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von
uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in
Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.
SPRITZENREINIGUNG
Gerätereinigung
Innenreinigung
: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der
Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche
ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich
mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf
behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen.
Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten
Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen.
RESTMENGENVERWERTUNG
Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation,
sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der
Fläche ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Einstufung nach Gefahrstoffverordnung
N: Umweltgefährlich
R 50/53
: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 22: Staub nicht einatmen.
S 24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise für den Anwenderschutz
SB001:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen
beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT
Schutz von Wasserorganismen:
NW262:
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Wirkung auf Bienen:
NB6641:
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
Schutz von Nutzorganismen:
NN361:
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris
(Wolfspinnen) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
ABFALLBESEITIGUNG
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der
Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit
separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie
von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste
nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
ANMERKUNG
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über das Präparat und
dessen Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist das
Präparat für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung des Pflanzenschutz-
mittels außerhalb unseres Einflusses liegen und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der
Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum
Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Wirkung des
Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden.
Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge,
Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.
Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw. Deswegen kann eine Variabilität in
der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden.
Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Produktinformationen lesen.
Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH

Source: http://www.plantan.de/wp/wp-content/uploads/2014/01/Orefa-Metribuzin.pdf

Sir/niva-gruppen

SIR/NIVA-gruppen Mötesprotokoll 1) Christina Grivans (narkosläkare, SU) och Charlotta Gustafsson (ssk IT-strateg, SU) hälsar välkommen till mötet där följande deltar: Tommy Olsson (ssk, SU), Johan Ljungqvist (neurokirurg, SU), Kristina Eriksson (ssk, Linköping), Johanna Hjelm (ssk, KS), Daniel Törnberg (narkosläkare, KS) 2) Mötet inleds med genomläsning av förra mötets

us.kpmg.com

Date: 20100726 Docket: A-345-08 Citation: 2010 FCA 201 CORAM: NADON LAYDEN-STEVENSON BETWEEN: GLAXOSMITHKLINE INC. Appellant HER MAJESTY THE QUEEN Respondent Heard at Toronto, Ontario, on March 8, 2010. Judgment delivered at Ottawa, Ontario, on July 26, 2010. Date: 20100726 Docket: A-345-08 Citation: 2010 FCA 201 CORAM: NADON LAYDEN-STEV

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