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Nr. 13 28. März 2003
www.dossierB.de
B U S I N E S S
Information
Inspiration
Spekulation

Tel. 089/28 65 93 05
& VW Bernd PischetsriederPeter Hartz Bernt Rürup Gerhard Schröder Ursula
Schmidt Bertelsmann Gruner + Jahr Gerd Schulte-Hillen Reinhard Mohn Gun-
ter Thielen Alfa Romeo Fiat Automobil AG Klaus Fricke Friedrich Karl Bonten
Fiat- und Lancia-Händler Dietmar Fütterer PR-Manager des Jahres Andreas Fritzenkötter Gert Schukies Hart-
mut Schick T-Systems Konrad Reiss Kai-Uwe Ricke Christian Hufnagl Plus Golf Ford Focus Automarkt
Haldensleben ADAC Pharmaindustrie Versicherungen Hotel-Tipp: Hacienda Benazuza Arbeitsrecht
Personen
Die Zeichen
Rürup und Co.
an der Wand
das erste volle Amtsjahr des
VW-Vorstandsvorsitzenden
Könnte es sein, dass unser aller Konsens- Bernd Pischetsrieder. Absatz
voll hat? Die eitlen Plaudertaschen in der Ferdinand Piëch mit ihrem Fo-
Rürup-Kommission mit all ihren bedeuten- Ministerin namens Ursula Schmidt für die den Ladenhüter Phaeton her-
genheit nicht besser. Dabei hatte sich der des Touareg ausgestattet wird.
die eigentlich von Ministerien und Parla- und keine Luftschlösser. Wie wär’s zur Ab- und, wenn’s irgendwie geht, auch mal ein Ergebnis produzieren? Das ist es nämlich, wofür unsereiner Steuern bezahlt und Re- Butterautos wie er Golf, der
kurz vor dem Modellwechsel steht. Deshalb wird VW die Produktion am Stand-
ort Wolfsburg über die Osterferien für drei Wochen zurückfahren. Die Beschäf-
tigten könnten „in einem Korridor von der 16. bis 18. Kalenderwoche verlängerte
Osterferien verbringen“, sagte der familienfreundliche VW-Personalvorstand Pe-
ter Hartz
auf einer Betriebsversammlung. Hartz macht sich zudem Sorgen um
die Auswirkungen des Irak-Krieges. „Wir spüren Zurückhaltung – auch auf unse-
ren Hauptmärkten in Europa. Wir haben uns auf schwierige Zeiten einzustellen.“
Da wundert es nicht, dass sich kaum noch Zocker finden, die gegen eine vorzei-
tige Ablösung des als konfliktscheu geltenden VW-Chefs Pischetsrieder wetten
möchten.
Eine Frage der Zeit
Wie sag ich es meinem Kinde? Diese Frage scheinen sich zurzeit die Familien-
regenten des Bertelsmann-Konzerns und ihr Statthalter Gunter Thielen zu
stellen. Denn längst pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Gerd Schul-
te-Hillen
seine Aufsichtsratsmandate bei Gruner + Jahr und bei Bertelsmann
abgeben soll. In beiden Gremien ist er noch Vorsitzender. Doch eine Entschei-
dung mag noch niemand hinausposaunen. Vielmehr enthüllte G+J-Vorstands-
vorsitzender Bernd Kundrun während der Bilanzpressekonferenz am Don-
nerstag, Schulte-Hillen habe bereits im März vergangenen Jahres sein Amt bei
G+J zur Verfügung gestellt. Seinerzeit habe Bertelsmann dieses Angebot nicht
veröffentlicht, sagte Kundrun. Ob Schulte-Hillen sein Mandat beim Hamburger
Verlagshaus niederlege, würden Schulte-Hillen und Bertelsmann-Vorstandsvor-
sitzender Thielen in Abstimmung mit den Gesellschaftern von Gruner + Jahr
zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass
sich Schulte-Hillen von seinen beiden Ämtern verabschieden wird. Denn seit die
Familie Mohn nach dem Hinauswurf des damaligen Vorstandsvorsitzenden
Thomas Middelhoff die Macht im Haus mehr und mehr an sich reißt und der
Patriarch Reinhard Mohn in seinem jüngsten Opus die Eitelkeit und Gier ange-
stellter Manager rügte, muss sich auch Schulte-Hillen angesprochen fühlen.
Denn auch er duldet keine fremden Götter (Göttinnen) neben sich. Frau Mohn
hat wohl ein ähnliches Problem.
Starker Mann,
Eigentlich wollte sich Friedrich Karl Bonten, Sprecher des Verbands der Fiat-
und Lancia-Händler in Deutschland, schützend vor den Vorstandsvorsitzenden
von Fiat Deutschland, Klaus Fricke, stellen. Stimmt aber, was er sagt (vieles
spricht dafür), dann kommen Zweifel an der Autorität Frickes im eigenen Laden
auf. Wie dossierB in der vergangenen Woche berichtete, hatte die Business
Unit Alfa Romeo
der Fiat Automobil AG den Alfa-Händlern für die Sonderserie
des Auslaufmodells Alfa 156 „Impression“ die Provision von 15 auf 10,5 Pro-
zent gekürzt. Mit einer aggressiven Preiskampagne auf dem Rücken der Händ-
ler sollte der Absatzrückgang zum Ende des Modellzyklus abgefedert werden.
Der gekürzte Rabatt war vom Vorstand des Alfa-Romeo-Händlerbeirats abge-
segnet worden und von Dietmar Fütterer, dem Chef der Business Unit Alfa Ro-
meo, den Händlern schriftlich mitgeteilt worden. Kaum lag der Brief den Emp-
fängern vor, brach beim Verband der Fiat- und Lancia-Händler der Aufstand
aus. Denn viele seiner Mitglieder verkaufen auch Autos der Marke Alfa Romeo –
und zwar vergleichsweise viele. Auf ihr Konto gehen 80 Prozent aller Alfa-Zulas-
sungen. Weil sie nicht gefragt wurden und schon gar nicht mit der Margenkür-
zung einverstanden waren, fuhr Bonten schweres Geschütz auf. In einem per-
sönlichen Schreiben an „Herrn Generaldirektor Klaus Fricke“ rügte er, „weder
Herr Fütterer als Abteilungsleiter für Alfa Romeo noch der Vorstand des Alfa-Beirats sind berechtigt, geschweige rechtlich befugt, . den Grundrabatt zu re-duzieren“. Mit dem Hinweis auf diverse frühere Prozesse forderte Bonten dendeutschen Fiat-Chef auf zu veranlassen, „dass der Handel innerhalb von dreiTagen schriftlich informiert wird, dass der Grundrabatt von 15 Prozent auchbeim 156er ,Impression‘ seine Gültigkeit hat“. Diesem Brief vom 10. März folgteschon am 11. März ein Rundschreiben Fütterers an die Alfa-Händler, dass derGrundrabatt wegen der Intervention einer „dritten, außenstehenden Institution“nun doch bei 15 Prozent bleibe.
Doch nun kommt’s: Fricke scheint tatsächlich von der Rabatt-Aktion seines Un-tergebenen Fütterer keinen blassen Schimmer gehabt zu haben. Es sieht alsoganz so aus, als ob der Herr Generaldirektor seinen Laden nicht im Griff hat undvon seinen Mitarbeitern nicht ernst genommen wird. Mal sehen, ob die „unge-heuerliche Vorgehensweise“ (Bonten) personelle Folgen haben wird.
Ehre, wem Ehre
Zum PR-Manager des Jahres 2002 hat die hochmögende Jury des „PR-Maga-
gebührt?
zins“ unter Vorsitz des noch amtierenden Chefkommunikators der Deutschen
Post
, Gert Schukies, den Sprecher des Heinrich-Bauer-Verlags, Andreas
Fritzenkötter
, gekürt. Schukies begründete die Wahl mit „. der erfolgreichen
Platzierung des Bauer-Verlags als Medienhaus mit neuem internationalen, pub-
lizistischen und medienpolitischen Anspruch“. Na ja, mehr als die gescheiterte
Übernahme der Kirch-Fernsehsender fällt einem auf Anhieb nicht zum Bauer-
Verlag ein. Aber die Weisen der Jury, alle selbst einmal als PR-Manager des
Jahres mit dem „Seismographen“ ausgezeichnet, werden schon gewusst ha-
ben, was sie tun. Immerhin hat Fritzenkötter einst Bundeskanzler Helmut Kohl in
Medienfragen beraten. dossierB meint dennoch, den Preis hätte eher Hartmut
Schick
von DaimlerChrysler verdient, weil der in kürzester Zeit verdammt viel
Porzellan gekittet hat. Aber uns fragt ja keiner .
Es hätte so schön sein können: Noch unter dem weltgewandten Exchef der Blütenträume
Deutschen Telekom Ron Sommer war die rasche Ausdehnung des konzernei-
genen IT-Beraters T-Systems eine Sache höchster Priorität – und deren Mana-
gement durfte im Ausland mit kräftig subventionierten Angeboten nur so um sich
werfen. Vorbei, vorbei. Jetzt muss T-Systems-Chef Konrad Reiss die „Reiss“-
Leine ziehen. Schluss mit Weltmacht heißt unter seinem Chef Kai-Uwe Ricke
bekanntlich die Devise. Die Beraterteams des Konzerns tingeln daher ab sofort
vorzugsweise in deutschen Gefilden. Die 50 Top-Kunden zu halten, allesamt mit
Schwerpunkt Deutschland, ist nun oberstes Gebot. Und mit großen Rabatten
dürfen die Berater auch nicht mehr locken. Ein freudloses Geschäft, das aller-
dings den Reise-Etat schont. Reiss-Vorgänger Christian Hufnagl war in Bonn
dagegen eher selten zu sehen gewesen. Er düste mit Sommer gern nach Nord-
amerika und Asien. Mit mäßigem Erfolg, aber sicher viel Lustgewinn. Ach ja –
schön war die Zeit .
Unternehmen
Ramschverkauf aus
Da kann selbst Bernd Pischetsrieder nicht mithalten: Seit dieser Woche ver-
Grauimporten
ramscht die Discounter-Kette Plus neben Dosenwurst und Badeschlappen auch
den Vater aller Kompaktwagen, den Golf. Und das im denkbar prekärsten Mo-
ment. Denn der Wagen steht kurz vor dem Modellwechsel und ist von den
Händlern derzeit nur mit heftigen – und teils ruinösen – Rabatt-Orgien an den
lustlosen Käufer zu bringen. Der Discounter aber setzt noch eins drauf und ko-
operiert dabei mit zwei Autohäusern. Der Golf 1,6 Liter und der Ford Focus 1,8
Liter Turbo Diesel sind inklusive Überführungskosten für jeweils 17 999 Euro zu
haben. Über 20 Prozent unter dem Listenpreis eines vergleichbar ausgestatte-
ten Modells.
Die Plus-Vertragspartner Automarkt Haldensleben für den Focus und Auto-
zentrale GmbH
(Golf) in Mosbach-Neckarelz sind als Euro-Reimporteure ein-
schlägig bekannt – aber bisher eben nur in Randbereichen des Marktes. Mit der
FFS Private Leasing GmbH haben die Supermarktler zudem einen Traditions-
partner des Handels mit an Bord, der auch das Geschäft für viele Hersteller oh-
ne eigene Bank abwickelt.
Das Schlimmste aber dürfte das Rundum-Sorglos-Paket sein, das die Plus-Stra-
tegen um ihr Golf-Angebot geschnürt haben: Denn im Preis inklusive ist auch
noch ein Fahrtraining beim ADAC – und ein kostenloser Leihwagen, mit dem
die Käufer ihren Dumping-VW abholen können. Dagegen muss der Kunde bei
VW selbst dann noch für Anreise und „Service“ abdrücken, wenn er seinen Golf
selbst in Wolfsburg abholt. Da werden sich wohl die Standards rasch verschie-
ben, wenn die künftig Plus, Real, Aldi und Co. setzen. Bernd Pischetsrieder
sollte da lieber aufs China-Geschäft setzen, bevor ihn die Discounter auch dort
überholen.
Branchen
Angst vor dem
Es gibt ein kleines elektronisches Gerät, in dem steckt in gewisser Weise der Pannenschnüffler
Teufel. Eigentlich müssten alle Autofahrer ein Interesse daran haben, den Un-
falldatenschreiber
(UDS) serienmäßig im Auto eingebaut zu haben. Denn
dann würde im Falle eines Falles die Wahrheit ans Licht kommen. Keiner kann
mehr sagen: „Die Bremslichter brannten nicht“ oder „Ich habe geblinkt“. Denn
der zigarrenkistengroße Schlaumeier hält alles fest. Unentwegt zeichnet das
Gerät die fahrerischen Vorgänge auf: Lenkeinschlag, Bremstätigkeit, Gaspedal-
stellung, welches Licht eingeschaltet ist, ob und wann geblinkt wurde und so
weiter. In einer Endlosschleife wird dies alles und mehr vorne aufgezeichnet und
hinten wieder gelöscht. Knallt’s, dann bleibt der Zeitraum von 30 Sekunden vor
dem Unfall und 15 Sekunden danach erhalten. Die können nämlich entschei-
dend sein. Nun hat aber der Deutsche etwas gegen solche Wissenschmaschi-
nen. Denn, nicht ganz unberechtigt, man weiß ja nicht, was damit geschieht.
Beschlagnahmt der Staatsanwalt den Kasten und lässt ihn auswerten, dann
kann man unter Umständen ziemlich alt aussehen. So ist zu erklären, dass das
circa 700 Euro teure Gerät kaum Verbreitung findet. Nur etwa 40 000 haben die-
sen unbestechlichen Zeugen an Bord. Das ist aber nur die eine Seite. Auch die
Hersteller haben kein Interesse daran, dass solch ein elektronischer Aufpasser
ins Auto kommt, etwa per Gesetzeskraft. Denn der Apparat protokolliert zum
Beispiel auch, wenn es elektronische Ausfälle gegeben hat. Etwa, wenn die Air-
bags nicht mehr in Lauerstellung sind, weil ihnen irgendwie der Saft abgedreht
wurde. Oder es ist, umgekehrt, zu einer Fehlauslösung gekommen. Das könnte
nämlich Schadenersatzforderungen in unschönen Höhen auslösen, mit denen
die Herrschaften nur höchst ungern zu tun haben wollen. Zwar lassen sich auf
Grund der inzwischen üblichen bordeigenen Computer-Diagnosesysteme eben-
falls entsprechende Daten auslesen – allerdings ohne zeitlichen oder Bezug
zum Stand des Kilometerzählers. Dies wäre jedoch wichtig, um einen Zusam-
menhang zum Unfall herzustellen. Das alles wurde jüngst auf dem Verkehrsge-
richtstag
in Goslar ausgiebig diskutiert. Die rechtskundigen Fachleute kennen
die Problematik, sind aber offenbar weitgehend dafür, dass der elektronische
Spion bald zur Pflicht gemacht wird. Womöglich schon 2004. Wetten, dass Ka-
nalarbeiter bereits an der Arbeit sind, um die UDS-Pflicht zu verhindern?
Aufschwung mit
Nicht nur dem Hypochonder ist sie ein steter Begleiter – die Angst vor der Teu- Krebstherapie
felskrankheit Krebs. Vor allem Brustkrebs-Erkrankungen haben in den letzten
Jahren stark zugenommen: Trotz verbesserter Therapien ist jedoch kein Wun-
dermittel in Sicht. Noch nicht – doch die Aussicht auf riesige Umsätze beflügelt
bekanntlich den Forscherdrang in jedem Produktbereich. So arbeitet die Phar-
maindustrie
derzeit mit Hochdruck daran, der Krankheit mit verbesserten
Krebsmedikamenten ihren Schrecken zu nehmen. Die Unternehmensberatung
Frost & Sullivan hat in ihrer neuen Analyse den Markt für Brustkrebs-Pharma-
zeutika
in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Benelux
und Skandinavien untersucht und den Anbietern ein stabiles Umsatzwachstum
vorausgesagt.
Brustkrebs ist nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen, von der
jede achte bis zehnte im Laufe ihres Lebens betroffen sein wird (in der unter-
suchten Region werden es jährlich circa 210 000 Frauen sein, die mit der Diag-
nose konfrontiert werden). Es sind besonders die beiden Marktsegmente Hor-
mon-
und Chemotherapie, denen eine durchschnittliche jährliche Umsatzstei-
gerung von 6,9 Prozent zwischen 1999 und 2009 prophezeit wird; der Gesamt-
umsatz,
der im letzten Jahr bei 1,32 Milliarden US-Dollar lag, wird sich bis zum
Jahr 2009 auf 2,11 Milliarden erhöhen.
Da man inzwischen weiß, dass Hormone geringere Nebenwirkungen haben als
Chemotherapeutika, wird der entscheidendste Wachstumsimpuls laut Frost &
Sullivan von diesem Sektor ausgehen – insbesondere dann, wenn AstraZene-
ca
2005 sein Medikament Faslodex auf den Markt bringt; Arimidex, zugelas-
sen für die Behandlung im Frühsta-
dium, soll dann ebenfalls verstärkt
Prognose der Hoffnung
nachgefragt werden. Doch auchder Chemotherapie-Sektor wird doch in ganz Europa inzwischenüblich, sowohl Hormone als auch meint Sarah Mott, Research Ana-
zu rechnen, wenn Paclitaxel als
Generikum käme, das dann in
viel kostengünstiger herzustellen sei, da etwa aufwändige Forschungskosten
zum Teil entfallen würden.
Problematisch für die Pharmaindustrie würde es aber auch dann, wenn die Kli-
niketats immer mehr schrumpfen und im Gesundheitswesen weiterhin eisern
gespart wird. Wenn die Ärzte also verstärkt dazu aufgefordert sind, beim Ver-
schreiben von Medikamenten unter den vorhandenen wirkstoffgleichen Arznei-
mitteln ein kostengünstiges auszuwählen (in Zukunft wird also die Frage eine
entscheidende Rolle spielen, welches Medikament sich als Mittel der ersten
Wahl durchsetzt) und auf adjuvante Therapien ganz zu verzichten.
Obwohl dies für die Pharmaunternehmen bedeutet, dass sie ihre Preise sehr
niedrig halten müssen, werden laut Frost & Sullivan sowohl die Wirksamkeit als
auch die Kosten-Nutzen-Relation eines Medikaments die bedeutendsten Wett-
bewerbsfaktoren bleiben. Der größte Anbieter im Europamarkt für Brustkrebs-
Medikamente ist zurzeit Bristol-Myers Squibb mit 22,2 Prozent Anteil am Ge-
samtumsatz dank seines Zytostatikums Taxol (sein Patent läuft Ende 2003 al-
lerdings aus), gefolgt von Aventis (17,4 Prozent Marktanteil) mit seinem Kon-
kurrenzprodukt Taxoter. Vielleicht gelingt ja ihnen der große Durchbruch, ein ef-
fektives Mittel gegen Brustkrebs im fortgeschrittenen Stadium zu entwickeln.
Marketing & Werbung
Versicherung
Versicherungsprodukte von der Stange haben ausgedient. Gefragt sind Versi-
nach Maß
cherungskonzepte, die sich leicht und flexibel an die Kundenbedürfnisse anpas-
sen lassen – so genannte Bausteinprodukte. Zu dieser Einschätzung kommt
eine aktuelle Studie der Mummert Consulting AG.
Fast 90 Prozent der Finanzmakler befürworten eine stärkere Individualisierung
der Produkte, so das Ergebnis einer Topmanagement-Befragung der delta-
lloyd-Gruppe
. Beim Baukastenprinzip wird das Versicherungsprodukt aus ein-
zelnen Bausteinen zusammengestellt. So kann sich der Kunde sein persönli-
ches Versicherungspaket zusammenbauen. Der Vorteil für die Assekuranzen:
Die Anreize für einen Versicherungswechsel schwinden. Die privaten und beruf-
lichen Lebensumstände der Kunden sind starken Veränderungen unterworfen.
Deshalb lassen sich ihre Biografien nur noch schwer in starre Versicherungspa-
kete fassen. Beispielsweise schwankt die Einkommenslage der Kunden durch
häufige Arbeitsplatzwechsel, die Beständigkeit privater Partnerschaften nimmt
ab, und die Mobilität steigt. Das Bausteinkonzept fängt diese Entwicklungen auf.
Die einzelnen Bausteine sind „fertige“ Produkte. Sie erfassen die versicherten
Schäden, die Deckungssummen, den Geltungsbereich sowie die Vertragslauf-
zeit. Damit können die einzelnen Bausteine problemlos zu einem Assekuranz-
paket hinzugefügt oder wieder herausgelöst werden. Die Versicherung wird fle-
xibel und passt sich den Veränderungen in den Lebensumständen der Kunden
an. Ein weiterer Vorteil: Statt für das gesamte Paket werden Preise für die ein-
zelnen Bausteine berechnet.
Die Verbraucher treten ihren Beratern immer kritischer gegenüber, so die Erfah-
rung von rund 90 Prozent der befragten Finanzmakler. Die klassischen Stan-
dardprodukte reichen häufig nicht mehr aus, um den Kunden zufrieden zu stel-
len. Die Folge: Der Beratungsbedarf steigt. Gefragt sind individuell gestaltete
Versicherungspakete. Das Bausteinkonzept bietet den Maklern die Chance, auf
diese Entwicklung zu reagieren und so die Kundenbindung zu intensivieren.
Beratung & Studien
Diesel ist Trumpf
War das wirklich der kürzeste Manta-Witz aller Zeiten: Der Manta vor der Uni?
Der Manta-Diesel . Häme ist indes nicht angebracht, läuft auf dem Pkw-Markt
Westeuropa
doch ohne Diesel rein gar nichts mehr: Nach einer Analyse des
Essener Marktforschungs- und Beratungsinstituts Marketing Systems nahm
der Anteil der dieselbetriebenen Personenwagen seit 1998 kontinuierlich um cir-
ca vier Prozentpunkte pro Jahr zu. War 1998 nur jeder vierte neu zugelassene
Pkw mit einem Diesel-Motor ausgerüstet, so stieg ihr Anteil im letzten Jahr auf
beachtliche 40 Prozent. Ein Umdenken ist vor allem bei denjenigen Herstellern
vonnöten, die sich noch bis vor kurzem über den beliebten Spruch „Verschenke
Schnitzel-Öl für Ihr Diesel-Auto“ abgerollt haben: Immerhin lag die Zahl der neu
zugelassenen Benziner im Jahr 2002 nur noch bei 8,6 Millionen; anno 1998 wa-
ren es noch 10,8 Millionen. Wollen die Benzin- und Super-Fetischisten künftig
nicht noch mehr Marktanteile verlieren, müssen sie adäquate Diesel-Alternati-
ven anbieten. Vor allem Toyota, Honda, Chrysler und Hyundai investieren
deshalb Milliarden in den Ausbau der Selbstzünder-Technologie – und starten in
den kommenden Monaten dafür massive Marketing-Kampagnen.
Ein lohnendes Geschäft ist’s allemal, legten im Zeitraum von 1998 bis 2002 die
Diesel-Pkw doch um 63 Prozent oder 2,2 Millionen auf 5,8 Millionen Einheiten
zu. Die Österreicher, die wissen halt, wie’s geht, haben nicht nur an der Schnit-
zel-, sondern auch an der Diesel-Front die Nase ganz weit vorn: Nach Angaben
von Marketing Systems stieg der Diesel-Anteil zwar auf fast allen westeuropäi-
schen Märkten, mit rund 70 Prozent legte er aber am supersten bei unseren
Lieblingsnachbarn zu. Die Diesel-Muffel fahren dagegen in Griechenland, was
aber nicht verwundern muss. Dort ist die private Diesel-Motorisierung nämlich
verboten. Zulegen wird vor allem auch England, da dort nun auch Pkw nach
dem Kohlendioxid-Ausstoß besteuert werden. So mancher pfiffige Brite wird
sich deshalb für die Diesel-Karosse entscheiden und zur spürbaren Dynamisie-
rung des Diesel-Marktes beitragen.
Überhaupt gehört Großbritannien neben Frankreich und Italien zu den Haupt-
treibern der aktuellen Diesel-Dynamik: Hier treffen nämlich nicht nur hohe
Wachstumsraten, sondern auch ein großes Marktvolumen zusammen. Anders
in Deutschland, das nicht ganz die westeuropäische Diesel-Dynamik erreicht
und im Diesel-Anteil mit 38 Prozent leicht unter dem Durchschnitt liegt.
Doch der hohe Aufpreis für die Diesel-Motorisierung schreckt viele Kleinwagen-
Käufer ab. Bei geringer Fahrleistung auf kurzen Strecken lassen sich die höhe-
ren Anschaffungskosten kaum kompensieren. Da bleibt nur eins: Diesel-Fahr-
zeuge müssen billiger werden. Und das werden sie auch, weil immer mehr Her-
steller ihr Augenmerk auf Kleinwagen richten und exklusiv für diese Fahrzeuge
entworfene, kleinvolumige Diesel-Motoren präsentieren, die mit niedrigen Ver-
brauchswerten und günstigen Fixkosten punkten. In vielen Ländern richtet sich
die Besteuerung nämlich nach dem Hubraum.
Der europäische Pkw-Markt insgesamt wird laut Marketing Systems 2003 um
circa drei Prozentpunkte einknicken, was einen Anstieg der Diesel-Neuzulas-
sungen um vier Prozent und einen Rückgang der Benziner-Zulassungen um
acht Prozent bedeuten würde.
Übrigens: Ein Jaguar-Diesel ist längst in der Pipeline. Manche Witze werden
eben durch die Realität überholt.
Hotel-Tipp
„Hacienda Bena-
Nur 20 Minuten von Sevilla entfernt, liegt zwischen jahrhundertealten Oliven-
bäumen eines der schönsten Hotels Andalusiens. Die Geschichte des mauri-
schen Landhauses geht bis in das 10. Jahrhundert zurück. Einst Landsitz des
spanischen Königs Alfonso X, gehörte das Haus über 600 Jahre lang den küh-
nen Rittern von Santiago und wurde 1992 zum luxuriösen Landhotel „Hacienda
Benazuza“
umgestaltet. Hat man die prächtigen Eingangstüren durchschritten,
erwarten den Besucher plätschernde Springbrunnen in zahlreichen verwun-
schenen Innengärten. Die 44 Zimmer sind ausgestattet mit üppigen Stoffdekora-
tionen, erlesenen Antiquitäten, spanischer Kunst – verbunden mit modernster
Technik – und großen Badezimmern mit frei stehenden Badewannen und Ja-
cuzzis. Küchenchef Ferran Adria gilt unter Kennern der Szene als überaus
kreativ und zaubert in seinem mit einem Michelin-Stern ausgezeichneten Res-
taurant „La Alqueria“ Gourmetküche der Extraklasse. Legerer geht es im „La
Abaceria“
zu. Dort genießt der Gast zwischen Orangenhainen unter freiem
Himmel sensationell gute Tapas. Das Hotel bietet in landschaftlich wunderschö-
ner Umgebung tolle Möglichkeiten, Golf zu spielen, zu reiten oder den Donna
National Park
zu besuchen. Billiardtisch, Schwimmbad und Tennisplätze ste-
hen den Gästen im Hotel zur Verfügung.
Das Doppelzimmer kostet ab 300 Euro pro Nacht.
Hacienda Benazuza, Virgen de las Nieves, 41800 Sanlúcar la Mayor,
Sevilla, Spanien, Tel.: (++34) 955 70 30 44, Fax (++34 ) 955 70 34 10

Streit um
Am 18. März 2003 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) über folgenden Teilzeitarbeit
Sachverhalt: Die Klägerin, Mutter von drei minderjährigen Kindern, ist beim be-
klagten Verein als Erzieherin mit wöchentlich 26 Stunden in Teilzeit beschäf-
tigt. Im Anschluss an eine Elternzeit beantragte sie beim beklagten Arbeitgeber,
einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf zehn Stunden in der Woche (verteilt auf
zwei Tage) für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen. Nach Paragraph 15 b
BAT soll der Arbeitgeber mit Vollzeitbeschäftigten eine bis zu fünf Jahre befriste-
te Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren, wenn diese mindestens ein Kind
unter 18 Jahren persönlich betreuen und keine dringenden dienstlichen/betrieb-
lichen Belange entgegenstehen. Diesen Antrag hat der beklagte Verein unter
anderem deshalb abgelehnt, weil die Klägerin nicht vollzeitbeschäftigt ist. Er er-
klärte sich auch nicht mit der von ihr nach Paragraph 8 Abs. 4 TzBfG verlangten
unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit einverstanden. Eine Arbeitsplatz-
teilung sei mit seinem pädagogischen Konzept unvereinbar. Dies verlange eine
durchgehende Anwesenheit aller Erzieherinnen. Das Arbeitsgericht und das
Landesarbeitsgericht haben die auf Paragraph 15 b BAT gestützte Klage ab-
gewiesen. Der beklagte Verein ist jedoch nach Paragraph 8 Abs. 4 TzBfG verur-
teilt worden, einer unbefristeten Verringerung der Arbeitszeit auf zehn Stunden
und der Verteilung der Arbeitszeit auf zwei Tage/Woche zuzustimmen.
Der Neunte Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen; die Revi-
sion des beklagten Vereins
hatte dagegen Erfolg. Paragraph 15 b BAT be-
nachteiligt
Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund. Teilzeitbeschäftigt sind
bereits Arbeitnehmer, deren vertragliche Arbeitszeit nur geringfügig hinter der ta-
riflichen Arbeitszeit zurückbleibt. Sie können ebenso wie Vollzeitbeschäftigte je-
derzeit in die Lage kommen, dass sich der Umfang der vertraglich vereinbarten
Arbeitszeit mit familiären Pflichten nicht (mehr) vereinbaren lässt. Der Aus-
schluss der Teilzeitbeschäftigten ist daher unwirksam. Dem Arbeitszeitwunsch
der Klägerin steht das pädagogische Konzept des beklagten Vereins entgegen.
Sein hierauf gestütztes Arbeitszeitmodell begründet „dringende betriebliche Be-
lange“ im Sinne des Paragraphen 15 b BAT. Damit liegen auch „betriebliche
Gründe“ im Sinne des Paragraphen 8 Abs. 4 TzBfG vor, die den Arbeitgeber be-
rechtigen, den gesetzlichen Verringerungsanspruch des Arbeitnehmers abzu-
lehnen
(9 AZR 126/02).
Weniger Prämie
Die Klägerin des am 19. März 2003 vom BAG entschiedenen Falls ist in einem für Arbeiter
Schnellrestaurant als gewerbliche Arbeitnehmerin beschäftigt. Auf das Ar-
beitsverhältnis finden die Tarifverträge für die Arbeitnehmer der Systemgas-
tronomie
Anwendung. In den Jahren 1996 und 1997 erhielt die Klägerin jeweils
die nach den manteltarifvertraglichen Vorschriften vorgesehene Jahressonder-
zuwendung
. An ihre Angestellten zahlte die beklagte Arbeitgeberin in diesen
beiden Jahren jeweils eine den tariflichen Anspruch überschreitende Jahres-
sonderzuwendung in Höhe eines Monatsentgelts. Mit ihrer Klage verlangt die
Klägerin die Zahlung des Differenzbetrags zwischen der erhaltenen tariflichen
Jahressonderzuwendung und einem vollen Monatseinkommen. Sie ist der Auf-
fassung, der Anspruch folge aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung.
Sachliche Gründe für die von der Beklagten vorgenommene Differenzierung
zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten seien nicht erkennbar.
Die Beklagte beruft sich auf ein besonderes Interesse, die Angestellten an den
Betrieb zu binden. Hierauf beruhe die freiwillige übertarifliche Zahlung. Insoweit
sei mit den Angestellten auch ein Rückzahlungsvorbehalt vereinbart. Das Ar-
beitsgericht
hat der Klage stattgegeben; das Landesarbeitsgericht hat sie ab-
gewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Nach den Feststel-
lungen des Landesarbeitsgerichts sind Angestellte mit den für den Einsatz im
Unternehmen der Beklagten erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten – an-
ders als gewerbliche Arbeitnehmer – auf dem Arbeitsmarkt kaum verfügbar.
Neu eingestellte Angestellte durchlaufen deshalb auf Kosten der Beklagten eine
rund zweieinhalb- bis dreijährige interne Ausbildung. Die Beklagte hat aus die-
sem Grund ein gesteigertes Interesse, Angestellte an das Unternehmen zu
binden. Dies rechtfertigt ihre Besserstellung gegenüber den gewerblichen Ar-
beitnehmern bei der Sonderzuwendung. Der genannte Zweck der Besserstel-
lung war aus der Vereinbarung eines Rückzahlungsvorbehalts auch hinreichend
erkennbar (10 AZR 365/02).
Gabriele Reinhardt,
Anspruchsgrundlagen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Versorgungs-
Rechtsanwältin
leistungen können sich zunächst aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Als An-
in der Kölner
spruchsgrundlage kommen zudem ein Tarifvertrag oder auch eine Betriebs-
Kanzlei Ulrich Weber
vereinbarung in Betracht. Ansprüche entstehen nicht kraft Gesetz (Ausnahme:
& Partner, über
Hamburger Ruhegeldgesetz). Die betriebliche Übung und der Gleichbehand-
betriebliche
lungsgrundsatz können ebenfalls Ansprüche der Arbeitnehmer begründen, und
Altersversorgung (3)
zwar Ansprüche auf arbeitsvertraglicher Grundlage.
Im Hinblick auf Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag sind zu unterscheiden: Ein-
zelverträge
(Individualverträge), die auf die besonderen Verhältnisse eines ein-
zelnen Arbeitnehmers zugeschnitten sind, vertragliche Einheitsregelungen
oder Gesamtzusagen (Regelfall). Die Kennzeichnung als vertragliche Einheits-
regelung oder Gesamtzusage beschreibt nur das Zustandekommen der Verträ-
ge, sie sagt nichts aus über die Rechtsnatur. Mittels Gesamtzusage gibt der Ar-
beitgeber allgemein seiner Belegschaft bekannt, dass er unter abstrakt festge-
legten Voraussetzungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt.
Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch die Belegschaft konkludent. Im
Fall der vertraglichen Einheitsregelung handelt es sich ebenfalls um vom Arbeit-
geber vorformulierte Arbeits- beziehungsweise Versorgungsbedingungen, die im
Gegensatz zur Gesamtzusage jedoch von den Arbeitnehmern ausdrücklich
angenommen
werden. Wichtig ist, dass es sich in jedem Fall um Ansprüche
aus einem Arbeitsvertrag handelt, mit allen Konsequenzen für die noch zu be-
handelnden Abänderungsmöglichkeiten.
Der Inhalt eines Versorgungsvertrags wird von einem Betriebsübergang nicht
berührt
(Paragraph 613 a Abs. 1 BGB). Der Betriebserwerber tritt in die Rechte
und Pflichten
der zur Zeit des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhält-
nisse ein. Ansprüche der Versorgungsempfänger gehen allerdings nicht auf den
Erwerber über. Paragraph 613 a BGB betrifft nur die zum Zeitpunkt des Be-
triebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse. Die Ansprüche der bereits ei-
ne Versorgung beziehenden ehemaligen Arbeitnehmer richten sich weiterhin ge-
gen den Betriebsveräußerer.
Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für die Arbeitnehmer
des Betriebs (Paragraph 77 Abs. 4 BetrVG). Sie müssen formgerecht (schrift-
lich) abgeschlossen werden (Paragraph 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Der Arbeit-
nehmer kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats auf Rechte aus einer Be-
triebsvereinbarung verzichten. Nicht unter den Geltungsbereich einer Betriebs-
vereinbarung fallen leitende Angestellte sowie Organmitglieder (Paragraph 5
Abs. 2 und 3 BetrVG). Nach der Rechtsprechung des BAG wandelt sich der An-
spruch der Arbeitnehmer aus der Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Alters-
versorgung mit Ausscheiden aus dem Betrieb in einen schuldrechtlichen An-
spruch
um. Damit verneint das BAG die Streitfrage, ob eine Betriebsvereinba-
rung mit Wirkung auch für Pensionäre beziehungsweise für bereits ausgeschie-
dene Arbeitnehmer des Betriebes neu geregelt werden kann.
Tarifverträge über betriebliche Altersversorgung gibt es vor allem im öffentli-
chen Dienst
(Versorgung über die Zusatzversorgungsanstalten für Bund, Län-
der und Gemeinden). Tarifverträge gelten, falls sowohl der Arbeitgeber als auch
der Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der
Vereinbarung eines Haustarifvertrages. Auch hier ist Voraussetzung, dass der
jeweilige Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
Sollte ein Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehören, besteht die Möglich-
keit, auf Tarifverträge individualvertraglich Bezug zu nehmen. Die Tarifverträ-
ge gelten dann zwar nicht als Tarifvertrag unmittelbar und zwingend, jedoch als
Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge.
Impressum
PSC GmbH, Schönfeldstraße 10, 80539 München, Tel. 089/28 65 93 05, Fax 089/2 80 09 98, Redaktion:
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wöchentlich freitags (bei E-Mail- und Fax-Empfang) Bezugspreis:
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