Informationen des Gesundheitsamtes Ludwigsburg für Personen, die an der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1) erkrankt oder dessen verdächtig sind
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie an der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1 – „Schweinegrippe“) erkrankt sind oder der Verdacht besteht, dass Sie sich mit den Erregern der Neuen Influenza infiziert haben, können Sie durch die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen das Risiko einer Anste- ckung anderer Personen vermindern; hierzu bitten wie Sie, Folgendes zu beachten: Erkrankte sollten die Wohnung nicht verlassen und Besuche im Haushalt bzw. Kontakte zu Mitbewohnern möglichst einschränken.
Wichtig ist eine sorgfältige Händehygiene. Am besten geeignet ist hierfür ein Hände-
desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkspektrum „begrenzt viruzid“ (Anwendung gemäß Herstellerangaben); Erkrankte sollten dies vor jedem kör-perlichen Kontakt zu anderen anwenden (nicht erkrankte Personen vor allem nach Kon-takten mit dem Erkrankten). Ansonsten sollten die Hände zumindest gründlich mit Was-ser und Seife gewaschen werden.
Hustenhygiene: beim Husten Abstand zu anderen Personen halten; in ein Papier-
Taschentuch oder den Ärmel, aber nicht in die Handfläche husten; Taschentücher so-fort in einem geschlossenen Abfallbehälter entsorgen, eine sorgfältige Händehygiene ist anzuschließen (s.o.).
Mund-Nasenschutz für den Erkrankten (wenn möglich) und die Personen im glei-
chen Haushalt, solange der Abstand zwischen dem Erkrankten und anderen Personen weniger als ca. 2 m beträgt
Räume häufig lüften Wenn räumlich möglich: Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern Kein gemeinsames Einnehmen der Mahlzeiten, d.h. Essen entweder räumlich oder
zeitlich getrennt von den nicht erkrankten Kontaktpersonen.
Auf allgemeine Sauberkeit im Haushalt achten, insbesondere in Küche und Bad.
Das Geschirr kann in der Spülmaschine oder sehr gründlich von Hand gereinigt wer-den. Wäsche wie üblich waschen; häufig berührte Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Te-lefonhörer) sollten regelmäßig gründlich gereinigt werden.
Nach den aktuellen Empfehlungen des Landes können Erkrankte Gemeinschaftseinrich- tungen wie Schulen oder Kindertagesstätten frühestens einen Tag nach Abklingen des Fiebers wieder besuchen; bestehen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch andere Beschwerden wie z.B. Husten, sollten Sie die Wiederzulassung mit Ihrem behandelnden Arzt absprechen. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Beschäftigte mit beruflichem Kontakt zu Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken (siehe Seite 2) sollten vorsorglich mindestens 7 Tage lang nach Krankheitsbeginn diese beruflichen Tätigkeiten nicht ausüben. Weitere wichtige Informationen zur Neuen Grippe (A/H1N1):
Die Übertragung erfolgt vorwiegend als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten und Niesen, möglich ist sie aber auch durch indirekten Kontakt über Gegenstände. Inkubationszeit: Zum Krankheitsausbruch kommt es in der Regel bis spätestens 7 Tage nach der Ansteckung. Zeitraum der Ansteckungsfähigkeit: Infizierte können Viren bereits einen Tag vor Beginn der Beschwerden über die Schleimhäute des Nasen-Rachen-Raums ausscheiden. Die Anste- ckungsgefahr ist um den Erkrankungsbeginn am höchsten. Influenza-Viren können u.U. bei erkrankten Erwachsenen bis zu 7 Tagen, bei erkrankten Kindern bis zu 10 Tagen nach Er- krankungsbeginn aus dem Nasenrachenraum ausgeschieden werden. Insbesondere Personen mit einer Immunschwäche können noch länger ansteckend sein. Die Symptome der Neuen Grippe sind ähnlich wie bei der in jedem Jahr auftretenden saiso- nalen Grippe (Influenza): Plötzlich auftretendes Fieber, Müdigkeit, Kopf- bzw. Glieder- schmerzen, Appetitlosigkeit und trockener Husten. Daneben können auch Schnupfen, Hals- schmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftreten. Therapiefragen besprechen Sie bitte nach telefonischer Voranmeldung mit Ihrem behan- delnden Arzt. Wichtig ist jedoch, dass auch bei Einnahme antiviraler Medikamente (z. B. Tamiflu® oder Relenza®) eine Ansteckungsfähigkeit über die o.g. Zeiträume bestehen kann. Für Ihre engen Kontaktpersonen (z.B. Lebensgemeinschaft im gleichen Haushalt, Intim- partner) sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. Dies gilt insbesondere für Personen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko (z.B. bei chronischen Erkrankungen der Atemwege oder des Herz-Kreislaufsystems, Diabetes mellitus), Schwangere, Säuglinge, hochbetagte oder stark übergewichtige Patienten. Daneben können besondere Maßnahmen auch für Personen notwendig werden, die in Einrichtungen der medizinischen Versorgung oder der Altenpflege tätig sind. Hier- zu steht ein gesondertes Informationsblatt des Gesundheitsamtes zu Verfügung, das Sie bei Ihrem behandelnden Arzt erhalten oder im Internet (siehe unten) abrufen können. Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt Ludwigsburg telefonisch unter 07141 / 144-1323 oder 07141 / 144-1300 zur Verfügung. Wenn in Ihrem näheren Umfeld Personen, die Kontakt zu Ihnen hatten, ebenfalls erkranken, sollten sich diese, wenn notwendig, mit Ihrem behandelnden Arzt telefonisch in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen. Dieses Informationsblatt sowie ein weiteres für enge Kontaktpersonen von Erkrankten finden Sie auch im Internet unter www.landkreis-ludwigsburg.de > Schweinegrippe - Aktuelles > Aktuelle Informationen zur Neuen Influenza (rechte Spalte). Weitere aktuelle und umfangreiche Informationen zur neuen Grippe sind unter der Internet- Adresse des Robert-Koch-Institutes Berlin www.rki.de zugänglich; für weiteren Fragen zum Schutz vor Ansteckung empfehlen wir die Seite www.wir-gegen-viren.de. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gesundheitsamt
DETERMINATION OF MERGER NOTIFICATION M/12/007 - Proposed acquisition by Nestlé SA of the Pfizer Nutrition business from Pfizer Inc. On 18 May 2012, in accordance with section 18 of the Competition Act 2002 (“the Act”), the Competition Authority (“the Authority”) received a notification of a proposed transaction whereby Nestlé S.A. (Nestlé) would acquire, from Pfizer Inc. (“Pfizer”
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