Checkliste Neue Influenza (NI) Für Arztpraxen und Kliniken Hinweis: Diese Checkliste soll eine Unterstützung sein für einen effizienten und angemessenen Umgang mit der steigenden Anzahl Erkrankungsverdächtiger an NI. Sie gilt für Standardsituationen und berück- sichtigt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ist kein Ersatz zu bereits bestehenden Empfeh- lungen (z.B. RKI, CDC) bzw. noch in Bearbeitung befindlichen Leitlinien. Ziel dieser Checkliste ist, für alle Anwender schnell Entscheidungskorridore aufzuzeigen. Es entbindet nicht von der Sorgfalts- pflicht des jeweils Verantwortlichen, ob bei den vorliegenden Gegebenheiten und den verfügbaren Ressourcen diese Checkliste mit den dargestellten Verfahren zur Anwendung kommen kann. Sie ist zu verstehen als ein Anwendungspapier aus der Praxis für die Praxis.
1. Anamnestisch unbedingt zu erfragen 1.1 Klinisches Erkrankungsbild
Symptome angeben: z.B. Husten, Bronchitis
• Sonstiges z.B. Glieder- und Muskelschmerzen,
1.2 Exposition
• Aufenthalt in einem Risikogebiet mit
• Enger Kontakt mit Erkrankungsverdächtigen oder
bestätigten Fällen DEFINITIONEN: Enger Kontakt: Häufige direkte Kontakte, z.B. häusliche Lebensgemeinschaft, In- timkontakte, pflegerische Tätigkeiten oder med. Untersuchungen ohne adäquate Schutzmaßnahmen Vulnerable Personen: Diese Personengruppe hat entweder ein erhöhtes Risiko, selber be- sonders schwer zu erkranken oder durch Ihre Tätigkeiten Ausbrüche zu verursachen. Beispiele für die Einstufung in die Kategorie „besonders vulnerabel“: Chronische Atemwegserkrankungen, Z.n. Transplantation, Chemo- therapie oder Radiatio oder Tätige in Schulen, Kita’s, Pflegeeinrich- tungen und Kliniken. Sonstige Kontakte: Alle anderen Kontakte gehören in diese Kategorie. Kritische Kontaktzeit: Infektiöse Phase eines Erkrankten: ein Tag vor Beginn der Symptomatik bis 7 Tage (bei erkrankten Erwachse- nen) bzw. 11 Tage (bei erkrankten Kindern) nach Symptombeginn Verdachtsfall: Typisches klinisches Bild und Exposition ohne PCR-Laborbestätigungstest. Bestätigter Fall: Klinisch epidemiologische Falldefinition erfüllt plus positiver PCR-Bestätigungstest.
1. Bei typ. klinischer Symptomatik und anamnestischer Exposition: Verdachtsmeldung an das Gesundheitsamt! 2. Standardhygiene beachten! Im separaten Raum behandeln.
2. Spezielle Virusdiagnostik auf NI Was? Wann? Wie? Wer? 2.1 Influenza-Schnellteste
Es gibt Schnellteste zum Nachweis von Influenza A u/o
B. Ein negatives Schnelltestergebnis bei Influenza A ist
kein sicherer Ausschluss für eine Neue Influenza! Routinemäßig sollte daher kein Schnelltest angefor- dert werden. 2.2 Bestätigungsteste mit PCR Jedes Fachlabor mit molekularbiologischer Abteilung
kann -ohne dass es einer Bestätigung durch das RKI
bedarf – einen Bestätigungstest anbieten.
Bestätigungsteste sind z.B. anzufordern in folgen- den Situationen:
• Erkrankte mit typischer Klinik plus Exposition und erster
Fall in einer Gruppe u/o Einrichtung, d.h. neues Ge-
• Kontaktpersonen mit typischer Klinik plus Exposition
und gleichzeitig gehören diese Kontaktpersonen in die
Kategorie vulnerabler Personen.
• Erkrankte mit typischer Klinik ohne Exposition, aber sie
gehören in die Kategorie vulnerable Personen
• Erkrankte oder krankheitsverdächtige Säuglinge unter
13 Monaten sollten wegen spezieller Indikationsstel-
lung zur Tamiflu-Therapie einen Bestätigungstest be-
Nicht vulnerable Kontaktpersonen oder Erkrankte aus einem bereits bekannten Herd z.B. Familie, Schule oder Reisegruppe mit bereits bestätigtem Fall benötigen keine spezifische virologische In- fluenza-Diagnostik! 2.3Probennahme (Abnahme innerhalb der ersten 3 Tage 2.3.1 Vor der Probennahme abklären:
• Schutzausrüstung für Probennehmer vorhanden
(Kittel, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe)?
• Für die Virusdiagnostik geeignete (d.h. mit steriler
physiologischer NaCl-Lösung befeuchtete) Abstrichtup-
Tupfer im Transportmedium für bakteriologische Abstriche sind ungeeignet! Es werden 2 Abstriche für die PCR benötigt.
• Geeignete Probenversandtüten für den bodengebun-
Cave! Verpackungsanweisung P650 beachten (s. www.rki.de): Flüssigkeitsdichtes Primärgefäß (z.B. Kunststoff-Monovette,) flüs- sigkeitsdichtes Schutzgefäß (z.B. Kunststoffröhrchen mit Schraub- verschluss = Sekundärgefäß). Zwischen Primär- und Sekundärgefäß muss ein saugfähiges Mate- rial sein. Dieses System kommt in eine zusätzliche Außenverpa- ckung (bauartgeprüft) zum Transport: Diese Verpackungen sind über die Laboratorien erhältlich! 2.3.2 Probennahme
• 1. Tupfer: Nasenloch links und rechts
• Probenversandschein für das Labor ausfüllen
Nasen- und Rachenabstriche in das Primärröhrchen geben und fest verschließen. Nach vollständi- ger Verpackung die Probentransporthülse und den Anforderungsschein in die Probenversandtüte geben und mit dem Routine-Laborkurier verschicken. Sammelkurierfahrten bei größeren Laborent- fernungen sind möglich. Eil-Sonderfahrten sind nur in begründbaren Einzelfällen erforderlich und sollten möglichst vermieden werden.
HYGIENEMAßNAHMEN und THERAPEUTISCHE KONSEQUENZEN
3. Weiterführende Maßnahmen bei Erkrankten Nach Möglichkeit ambulante Versorgung analog der saisonalen Influenza! 3.1 Stationäre Versorgung Cave! Nur wenn medizinisch indiziert oder zur besseren Kontrolle ICD10 GM 2009: Code J09 für die Neue Influenza Bei „Nein“ bitte weitermachen bei 3.2. • Isolationszimmer in der Klinik
• Maßnahmen (Hygieneplan) für die Klinik-Mitarbeiter
• Tamiflu oder Relenza-Therapie (5 Tage) für den be-
stätigten oder wahrscheinlichen Fall nur nach stren-
Während des stationären Aufenthaltes 7 Tage Isolation(Kohorte). Bei länger bestehender Krankheit wird die Isolation bis zu 48 Stunden nach Sistieren der typischen Symptomatik aufrechterhalten. Wenn eine frühere Entlassung aus der stationären Behandlung möglich ist, sollte die Isolation ana-log der genannten Zeitintervalle in der Häuslichkeit fortgesetzt werden.
3.2 Ambulante Versorgung Ist immer zu favorisieren, wenn medizinisch vertretbar. Im EBM ist zur Fallkennzeichnung bei der Behandlung von Perso-nen, die an Neuer Influenza erkrankt sind, im EBM die Ziffer 88200
• Häusliche Isolation Erkrankter für maximal 7 Tage
• Belehrung über Hände- und Hustenhygiene
• Tamiflu oder Relenza-Therapie (5 Tage) für den Er-
krankten nur nach strenger ärztlicher Indikationsstel-
lung und Patienten-Aufklärung(Hausarzt)
Säuglinge unter 13 Monaten sind für die Tamiflu-Therapie in stationäre Überwachung zu geben. Die Indikationsstellung hat nach den Leitlinien der DGPI nur mit pädiatrisch infektio- logischem Konsil zu erfolgen. 4. Umgang mit Kontaktpersonen
Kontakt während des infektiösen Zeitraumes (- 1 bis + 7
Tage) zu einem bestätigten oder Verdachtsfall 4.1 Enge Kontaktpersonen: 4.1.1 Besonders vulnerable Personen
• Namentliche Erfassung der Kontaktpersonen
• Tamiflu-Prophylaxe nach ärztl. Aufklärung und
strenger Indikationsstellung für 10 Tage
• Häusliche Isolation für zunächst 2 Tage, dann Ein-
zelfallentscheidung z.B. persönliche Hygienemaß-
nahmen wie Tragen eines Mund/Nasenschutzes
• Nasen-/Rachenabstriche für die PCR-Diagnostik
bei besonders vulnerablen Personen in ein Fach-
• Tägliche selbst durchzuführende Gesundheits-
4.1.2 Enge Kontaktpersonen, die nicht zu einem
besonders vulnerablen Personenkreis gehören:
• Routinemäßig keine namentliche Erfassung der
• Keine routinemäßige Tamiflu-Prophylaxe
• Gesundheitskontrolle durch den Betroffenen selber
für 7 Tage: telefonische Benachrichtigung des
Hausarztes nur bei Auftreten von Fieber und/oder
• Häusliche Isolation für 2 Tage nach KontaktCave! Keine routinemäßige Virusdiagnostik. 4.2 Sonstige Kontaktpersonen
• Keine Isolation und/oder Tamiflu-Prophylaxe Cave! Keine Virusdiagnostik.
• Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal, die unter Einhaltung der Standard-
hygiene enge Kontakte zu Erkrankten hatten, brauchen nicht isoliert werden!
• Bei negativem Bestätigungstest alle Maßnahmen insbesondere die
medikamentöse Therapie oder Prophylaxe beenden.
• Standardhygiene in Untersuchungsräumen ist ausreichend.
• Keine speziellen Desinfektionsmittel notwendig. Gelistete Standarddesinfektions-
mittel mit dem Hinweis „begrenzt viruzid“ sind ausreichend.
• Patienten unter dem Verdacht Influenza sollten nach Möglichkeit in einem separa-
ten Raum warten bzw. behandelt werden. Für notwendige Kontrolluntersuchungen kann der Patient zum Ende der Routinesprechzeiten einbestellt werden.
• Bei engen Kontakten z.B. körperliche Untersuchung mit der Gefahr der Exposition
gegenüber infektiösen Aerosolen nach Möglichkeit Tragen einer FFP-2 Maske
• Tamiflu ist bei ambulanten Patienten über den Hausarzt zu verordnen.
• Nicht stationäre Patienten, die z.B. außerhalb der Sprechzeiten in die Rettungsstel-
len kommen und Tamiflu benötigen, können mit einem Privatrezept versorgt wer-den. Diese Patienten müssen sich dann das Geld für die Arzneimittel von der Kas-se zurückholen.
• Bei der Anamneseerhebung ist insbesondere nach vorangegangenen Influen-
zaimpfungen und Tamifluprophylaxen/-therapien zu fragen!
• Die Frage nach Kontaktpersonen des Erkrankten hat primär das Ziel, die sog. Vul-
nerablen Personen schnellstens zu erfassen und zu schützen.
• Diagnostik und Therapie für ambulante Patienten gehört zum Aufgabenbe- reich der niedergelassenen Ärzte! Außerhalb der Sprechzeiten können sich die Patienten an den über die KV geregelten „Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst“ wenden und sollten nur im Notfall die Rettungsstellen der Kliniken aufsuchen.
• Die Ermittlung der Kontaktpersonen und die Aussprache von Tätigkeitsein- schränkungen erfolgt durch das Gesundheitsamt!
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